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KOSTENÜBERNAHME BEI HAUSARZT- BZW. TELMED-MODELL

PATIENTEN MIT HAUSARZTMODELL

Sollten Sie nach dem Hausarzt-Modell versichert sein, werden die Behandlungskosten von Ihrer KV-Grundversicherung nur übernommen, wenn vor Behandlungsbeginn eine Überweisung durch ihren Hausarzt in unserer Praxis vorliegt.

Bitte fragen Sie Ihren Hausarzt unbedingt auch nach der Ihnen eingeräumten Behandlungsdauer (z.B. 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate) und teilen uns diese zu Therapiebeginn mit.

PATIENTEN MIT TELMED-MODELL

Sollten Sie nach einem Telmed-Modell versichert sein, werden die Behandlungskosten von Ihrer KV-Grundversicherung nur übernommen, wenn vor Behandlungsbeginn telefonisch bei Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache eingeholt haben.

 

Zu Ihrer Sicherheit, bitten wir Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine schriftliche Kostengutsprache einzufordern.

Bitte fragen Sie unbedingt auch nach der Ihnen eingeräumten Behandlungsdauer (z.B. 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate) und teilen uns diese zu Therapiebeginn mit.

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