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KOSTENÜBERNAHME BEI HAUSARZT- BZW. TELMED-MODELL

PATIENTEN MIT HAUSARZTMODELL

Sollten Sie nach dem Hausarzt-Modell versichert sein, werden die Behandlungskosten von Ihrer KV-Grundversicherung nur übernommen, wenn vor Behandlungsbeginn eine Überweisung durch ihren Hausarzt in unserer Praxis vorliegt.

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Bitte fragen Sie Ihren Hausarzt unbedingt auch nach der Ihnen eingeräumten Behandlungsdauer (z.B. 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate) und teilen uns diese zu Therapiebeginn mit.

PATIENTEN MIT TELMED-MODELL

Sollten Sie nach einem Telmed-Modell versichert sein, werden die Behandlungskosten von Ihrer KV-Grundversicherung nur übernommen, wenn vor Behandlungsbeginn telefonisch bei Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache eingeholt haben.

 

Zu Ihrer Sicherheit, bitten wir Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine schriftliche Kostengutsprache einzufordern.

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Bitte fragen Sie unbedingt auch nach der Ihnen eingeräumten Behandlungsdauer (z.B. 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate) und teilen uns diese zu Therapiebeginn mit.

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