KOSTEN&TERMINABSAGEN
Bei gegebener medizinischer Indikation werden die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis (z.B. psychiatrische Behandlung, delegierte Psychotherapie, delegierte Paartherapie, delegierte Familientherapie etc.) von Ihrer Grundversicherung übernommen; da es sich hierbei um eine Pflichtleistung der Grundversicherung handelt.
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Vorbehalten bleibt der Selbstbehalt von 10% und die Jahresfranchise.
(1) KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KV-GRUNDVERSICHERUNG
PATIENTEN MIT HAUSARZTMODELL
Sollten Sie nach dem Hausarzt-Modell versichert sein, werden die Behandlungskosten von Ihrer KV-Grundversicherung nur übernommen, wenn vor Behandlungsbeginn eine Überweisung durch ihren Hausarzt in unserer Praxis vorliegt.
Bitte fragen Sie Ihren Hausarzt unbedingt auch nach der Ihnen eingeräumten Behandlungsdauer (z.B. 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate) und teilen uns diese zu Therapiebeginn mit.
PATIENTEN MIT TELMED-MODELLEN
Sollten Sie nach einem Telmed-Modell versichert sein, werden die Behandlungskosten von Ihrer KV-Grundversicherung nur übernommen, wenn vor Behandlungsbeginn telefonisch bei Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache eingeholt haben.
Zu Ihrer Sicherheit, bitten wir Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine schriftliche Kostengutsprache einzufordern.
Bitte fragen Sie unbedingt auch nach der Ihnen eingeräumten Behandlungsdauer (z.B. 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate) und teilen uns diese zu Therapiebeginn mit.
(2) TERMINABSAGEN UNTER 24-STUNDEN
BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE KRANKENVERSICHERUNGEN NICHTFÜR VERPASSTE TERMINE AUFKOMMEN
Damit wir Termine andersweitig vergeben können, bitten wir Sie Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
Andernfalls sehen wir uns gezwungen Ihnen den Termin privat in Rechnung zu stellen.