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KOSTENUND TERMINABSAGEN

(1) KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KV-GRUNDVERSICHERUNG

Bei gegebener medizinischer Indikation werden die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis (z.B. psychiatrische Behandlung, Psychotherapie nach dem Anordnungsmodell) von Ihrer Grundversicherung übernommen, da es sich hierbei um eine Pflichtleistung der Grundversicherung handelt. Weitere Informationen zum Anordnungsmodell finden Sie unter diesem Link.

 

  • Vorbehalten bleibt der Selbstbehalt von 10% und die Jahresfranchise.

(2) TERMINABSAGEN UNTER 24-STUNDEN

Bitte beachten Sie, dass die Krankenversicherungen nicht für verpasste Termine aufkommen.

Damit wir Termine andersweitig vergeben können, bitten wir Sie Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.

Andernfalls sehen wir uns gezwungen Ihnen den Termin privat in Rechnung zu stellen.

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